Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach

den BRi's gemäß SGB XI .


Als freier Pflegegutachter und Pflegefachkraft mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung

erbringe ich meine Leistungen neutral und unabhängig.

Regelmäßige Teilnahmen an Weiterbildungsveranstaltungen sind für mich selbstverständlich.